„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will,
sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will.“
Jean-Jacques Rousseau
Die Praxis für Psychotherapie Kunsttherapie & Hypnose ist eine freie Praxis, das bedeutet unter anderem auch, dass ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie in der Wahl der Therapieverfahren, die ich fundiert beherrsche, frei bin.
Hier handelt es sich hier um die Verfahren mit Hypnose, Kunsttherapie und dem Autogenen Training*. Weitere Verfahren sind das EMDR das Brainspotting (die kleine Schwester des EMDR) und mit dem Egostates Verfahren.
Für den Transfer in den Alltag kommen Elemente aus der Verhaltenstherapie (KVT), wie z.B. abgesprochene Hausaufgaben, zum Einsatz.
Die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie werden nicht von den Krankenkassen bezahlt **.
Da die Menschen aber so unterschiedlich und individuell sind; ebenso wie die Erkrankungsverläufe und die Wege der Genesung vielfältig sind, findet sich nicht jeder Mensch in dem kassenärztlichen Angebot wieder.
Wichtig ist, was der Mensch braucht und was ihm gut tut, um gesund zu werden.
In unseren Nachbarländern sind bereits weitaus mehr Therapieverfahren von den Krankenkassen anerkannt.
Praxen mit kassenärztlicher Zulassung haben bestimmten Richtlinien der Krankenkassen zu folgen. Von den Krankenkassen werden z.B. lediglich die Kosten von drei Psychotherapieverfahren als anerkannte Verfahren übernommen: Die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Alle Kosten von weiteren Therapieformen, wie die Kunsttherapie**, Gestalttherapie, etc. oder zusätzlichen Behandlungsmaßnahmen, die außerhalb dieser Richtlinien sind, werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie kennen sicher die IGEL-Angebote Ihres Hausarztes, die auch privat bezahlt werden müssen.
*Kosten für Präventionskurse nach § 20 SGB V werden von einigen Krankenkassen nach Antrag bis zu 80% erstattet. Hier im Angebot ist der Kurs Autogenes Training Grundkurs 1 dafür zertifiziert!
** Kosten für kunsttherapeutische Maßnahmen können eventuell anteilig von einigen Krankenkassen übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist eine Verordnung ihres Facharztes oder Hausarztes ausgestellt für Kunsttherapie.
Einige Privatkassen, Zusatzversicherungen und gesetzliche KKs:
BKK Securvita, Barmer. Bitte fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach.
Wenn Sie sich für ein Therapieangebot meiner Praxis entscheiden, haben Sie folgende Möglichkeiten und Vorteile:
Sie bekommen zeitnah einen Termin.
Sie sind Selbstzahler. Hier besteht der Vorteil, dass alle Informationen die Behandlung betreffend, vollkommen im privaten Praxisrahmen bleiben. Sie werden an keiner anderen Stelle aktenkundig.
Sie können die Kosten für die Psychotherapie als Krankheitskosten, als außergewöhnliche Kosten, steuerlich geltend machen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
Bitte scheuen Sie sich nicht mit mir Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Hilfe und Beratung brauchen. In jedem Fall können wir ein erstes Gespräch führen und dann schauen, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.
Opfer von Straftaten sind mit verschiedenen psychischen Belastungen konfrontiert. Hier können wir im Bedarfsfall mit einem Hilfescheck für eine kostenlose psychotraumatologische Erstberatung helfen. (Die Beratung und Krisenintervention kann bis zu drei Sitzungen umfassen.) Solche Hilfeschecks werden gegebenenfalls von den Opferhelfern in unseren Außenstellen persönlich überreicht und können bei einem vom Opfer selbst gewählten Therapeuten mit entsprechender Qualifikation eingelöst werden, der dann die angegebene Summe mit dem WEISSEN RING abrechnen kann.
Zu einzelnen Themen stellen wir Informationsmaterial für Betroffene zur Verfügung, das gern auch in gedruckter Fassung bei uns bestellt und weitergegeben werden kann. Derzeit verfügbar sind Flyer zu den Themen „Gewalt erleben“ und „Stalking“ für Betroffene sowie Informationen für Helfer im Faltblatt „Traumatisiert“: Quelle & mehr unter https://weisser-ring.de/experten/medizin-psychologie